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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IT-NETWORK-SOLUTION.com

1. GELTUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA PKW-ANHAENGER-HAUCK UG ABTEILUNG IT

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und Schulungsrichtlinien gelten für alle zwischen der Firma Pkw-Anhänger-Hauck UG und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma Pkw-Anhänger-Hauck UG nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma Pkw-Anhänger-Hauck UG anzuzeigen.

2. QUALITÄT UND MITWIRKUNGSPFLICHT

Pkw-Anhänger-Hauck UG verpflichtet sich zu Offenheit, Fairness und Neutralität. Um den Beratungs- und Dienstleistungssauftrag erfüllen zu können, benötigen wir Unterlagen und Informationen. Der Auftragsnehmer wird deshalb alle für die Erbringung der Dienstleistung wichtigen Auskünfte erteilen und gegebenenfalls notwendige Unterlagen zur Verfügung stellen.

3. VERTRAGSSCHLUSS

1. Ein bindendes Angebot, unabhängig davon, ob dieses Angebot schriftlich, mündlich, elektronisch (z.B. E-Mail, Online-Formular) oder auf sonstige Weise abgegeben wird. 2. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Pkw-Anhänger-Hauck zustande.

4. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und gegebenenfalls gesonderten Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Alle Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsausstellung gesondert ausgewiesen. 2. Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug oder nach gesonderter Vereinbarung zur Zahlung fällig. 3. Dem Besteller/Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von Pkw-Anhänger-Hauck UG nicht zu. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn Pkw-Anhänger-Hauck UG im Einzelfall zustimmt oder die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist. 4. Alle unsere Forderungen, einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten. 5. Kommt der Besteller/Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, ist Pkw-Anhänger-Hauck UG berechtigt, auf den Rechnungsbetrag eine Mahngebühr i.H.v. 10% zu berechnen.

5. LIEFERUNG UND VERSAND

Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von Pkw-Anhänger-Hauck UG genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, Pkw-Anhänger-Hauck UG eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird Pkw-Anhänger-Hauck an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn Pkw-Anhänger-Hauck UG nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird Pkw-Anhänger-Hauck UG die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen von Pkw-Anhänger-Hauck UG liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich Pkw-Anhänger-Hauck UG zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht Pkw-Anhänger-Hauck UG aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von Pkw-Anhänger-Hauck UG verlässt.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma Pkw-Anhänger-Hauck UG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt von Pkw-Anhänger-Hauck UG stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an Pkw-Anhänger-Hauck UG abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde Pkw-Anhänger-Hauck UG unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma Pkw-Anhänger-Hauck UG unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und Pkw-Anhänger-Hauck UG dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma Pkw-Anhänger-Hauck UG bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, Pkw-Anhänger-Hauck UG alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Soweit es sich nicht um unmittelbare Personen- und Sachschäden handelt, haftet Pkw-Anhänger-Hauck UG insgesamt nur bis zur Höhe von 1.000,00 Euro. Die Firma haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen. Pkw-Anhänger-Hauck UG haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie muss sich die Vernichtung der Daten als grob fahrlässig oder vorsätzlich zurechnen lassen und dass der Kunde durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsmaßnahmen dafür Sorge getragen hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind.

8. GEWÄHRLEISTUNG

Pkw-Anhänger-Hauck UG gewährleistet, dass die Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Pkw-Anhänger-Hauck UG kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang wird der Kunde vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, Pkw-Anhänger-Hauck UG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es Pkw-Anhänger-Hauck UG nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandelung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.

9. KÜNDIGUNG

Eine Kündigung des Auftrages ist – soweit diese wirksam vereinbart werden kann – nur aus wichtigem Grund zulässig. Endet ein Auftrag vorzeitig, behält Pkw-Anhänger-Hauck UG den Anspruch auf vereinbarte Vergütung. Pkw-Anhänger-Hauck UG wird aber lediglich den bis zum Bekannt werden der Kündigung entstandenen Aufwand als Schadensersatz verlangen. Eine Umsetzungsberatung mit laufendem Beratungsbudget kann nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

10. VERTRAULICHKEIT

Pkw-Anhänger-Hauck UG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

11. SONSTIGES

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit Pkw-Anhänger-Hauck UG nur mit schriftlicher Einwilligung derselben abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Der Gerichtsstand ist Kelheim. Es gilt deutsches Recht